BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN        GRÜNE IM BUND        GRÜNE IN THÜRINGEN        Facebook

Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt

Startseite > Spenden

  • Flexslider_images/flexslider_bild01.jpg
  • Flexslider_images/flexslider_bild02.jpg
  • Flexslider_images/flexslider_bild03.jpg
  • Flexslider_images/flexslider_bild04.jpg
  • Flexslider_images/flexslider_bild05.jpg
  • Flexslider_images/flexslider_bild06.jpg
  • Flexslider_images/flexslider_bild07.jpg
  • Flexslider_images/flexslider_bild08.jpg

Inhalt   Druckansicht   Datenschutz  Impressum  Kontakt  

Spenden an unseren Kreisverband

Wir GRÜNEN wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen.

Ihr könnt unseren Kreisverband gern mit einer Spende an BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN unterstützen. Das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen, deshalb gebt bitte unbedingt Euern Namen und Eure Adresse an. Gerne stellen wir Euch dann eine Spendenbescheinigung aus.

Die Bankverbindung unseres Kreisverbandes bei der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt lautet:

Kontoinhaber: Bündnis90/Die Grünen, KV SLF-RU

IBAN: DE09 8305 0303 0000 1308 69

SWIFT-BIC: HELADEF1SAR

Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge.

Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend?
Für diese Zuwendungen wird von der Partei nach Ablauf des Jahres eine Bescheinigung automatisch ausgestellt. Diese ist zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen

Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer ?
Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird's komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).

Beispiel 1: Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro.

Beispiel 2: Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50% von 1.650). Die restlichen 350 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuellen Steuersatz bestimmt.

Staatliche Unterstützung für Spenden
Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung werden Spenden von Privatpersonen ebenfalls finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von 3.300 EUR je SpenderIn und Jahr erhalten die Grünen 0,38 Cent je gespendeten Euro.

MITMACHEN

Mit Dir sind wir stärker!

Partei ergreifen

UNTERSTÜTZEN

Direkt und wirkungsvoll!

Banner Krötenwanderung